Das Rathaus in Osnabrück.


Unser Bewerbungsverfahren ...

... ist in vier Abschnitte eingeteilt.

1) Sichtung der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsfrist endet am 30. September 2012)

Als Erstes wird eine Vorauswahl anhand der eingehenden Bewerbungen getroffen. Dabei ist unter anderem das Erscheinungsbild der Bewerbungsmappe, die richtige Rechtschreibung und Vollständigkeit wichtig. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Zeugnis gelegt. Die Noten in den für die Ausbildung wichtigen Fächern (siehe Anforderungsprofile) sowie die Kopfnoten mit dem Arbeits- und Sozialverhalten nehmen einen großen Stellenwert ein.
Solltest du dich in deiner Freizeit in Sportvereinen, Kirchengruppen, bei der freiwilligen Feuerwehr oder woanders engagieren oder hast du vielleicht schon ein Praktikum gemacht, leg ruhig einen Nachweis in deine Bewerbungsmappe!

Und so erwarten wir deine Bewerbung.

2) Einstellungstest (Oktober 2012)

Bei positiver Bewertung der Bewerbung erfolgt in einem nächsten Schritt die Teilnahme an einem halbtägigen Einstellungstest. In diesem Test werden unterschiedliche Aufgabengebiete abgefragt.

Beispiele zu den Aufgabengebieten und zu einzelnen Testaufgaben findest du auf der Internetseite des Institutes für Personalentwicklung und Eignungsprüfung unter

www.verwaltungstests.de

Auf dieser Internetseite sind auch die Regelungen zum Testablauf, die dir weitere wichtige Informationen liefern.

3) Vorstellungsgespräch / Gruppengespräche (November / Dezember 2012)

Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Ergebnissen werden zu einem  Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch sollst du über dich erzählen, es werden aber auch Fragen zur Stadt Osnabrück und zu deinem Ausbildungsberuf gestellt.

Da bei der Stadt Osnabrück einige Personen über die Einstellung von Auszubildenden mitentscheiden, können schon mal fünf bis sechs Personen bei einem Vorstellungsgespräch anwesend sein. Das soll aber nicht zu Irritationen führen oder verwirren, alle freuen sich auf das Gespräch mit den Bewerberinnen und Bewerbern.

Neben Vertretern der Personalverwaltung der Stadt Osnabrück ist auch jeweils eine Person des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung dabei. Der zukünftige Ausbilder oder die zukünftige Ausbilderin ist an der Auswahl verständlicherweise ebenfalls beteiligt. Und wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber schwerbehindert ist, vertritt die Schwerbehindertenvertretung ihre bzw. seine Interessen.

Sollte man sich für eine Ausbildung oder ein Praktikum im Verwaltungsbereich (Kaufleute für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte, Bachelor-Studiengang) beworben haben, werden zusätzlich zum persönlichen Vorstellungsgespräch Gruppengespräche durchgeführt, bei denen mehrere Bewerber gemeinsam Aufgabenstellungen lösen müssen.

4) Die Entscheidung

Nach diesen drei Schritten wird eine Entscheidung getroffen, und du bist hoffentlich dabei. Die Zusage für deinen Ausbildungsplatz wirst du kurzfristig nach dem Vorstellungsgespräch erhalten.

Wir freuen uns auf eine schöne Ausbildungszeit mit dir bei der Stadt Osnabrück!

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